Kanzlerin Angela Merkel versucht in Eile und unter großem Druck auf die Parlamentarier, das Infektionsschutzgesetz (IfSG) derart anzupassen, dass eine „Inzidenz“ von lediglich einem Promille ausreichen soll, gravierende Einschränkungen des gesamten gesellschaftlichen Lebens durchzusetzen. Dies soll ohne die Berücksichtigung der echten pandemischen Lage von real Erkrankten sowie unter Umgehung aller Ministerpräsidenten und Länderparlamenten geschehen. Damit wird nicht nur der föderale Grundgedanke des Grundgesetzes übergangen, es ermöglicht zukünftig auch eine weitestgehende Machtkonzentration in den Händen Angela Merkels und Regierungsentscheidungen ohne die Kontrolle durch das Parlament.
Man darf nicht vergessen, dass bereits die Etablierung der „Ministerpräsidentenkonferenz“ eine Entmachtung des Bundestages bedeutet hatte. Nun werden ebenfalls die Ministerpräsidenten und mit ihnen die Länder von der Bundesregierung entmachtet.
Dieses Vorhaben widerspricht dem geltenden Infektionsschutzgesetz und bedroht die Grundfesten unserer demokratischen Grundordnung!
Im IfSG heißt es unter § 2 Begriffsbestimmungen, dass eine Infektion „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ sei. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der PCR-Test nur spezifische RNA-Sequenzen nachweist. Es liegt in der Natur der Sache, dass die entnommenen Proben so für den PCR-Test aufbereitet werden, sodass nur noch einzelne RNA-Stränge zum Replizieren vorliegen, das Material damit also leblos ist.
Der Rückschluss, dass diese RNA von einem vermehrungsfähigen und damit krankmachenden Virus stammte, ist damit unmöglich, denn das Ausgangsmaterial des Tests ist immer nichtlebende RNA! Ein Nachweis einer Infektiosität nach Definition im IfSG ist damit unmöglich. Eine Inzidenzzahl kann also kein Infektionsgeschehen erkrankter Menschen abbilden.
Hier soll also auf Basis einer Inzidenz, die wie allgemein bekannt eine hohe Fehlerquote von falsch positiven Tests beinhaltet, keine negativen Tests berücksichtigt und dazu noch auf einem PCR-Test basiert, der keine vermehrungsfähigen Krankheitserreger nachweisen kann, das feste Kriterium von 100 auf 100.000 (ein Promille) im IfSG verankert werden. Damit werden dann weitreichende „Notbremsen“ oder „Lockdowns“ und damit massive Grundrechtseinschränkungen unter Übergehung der föderalen Strukturen ausgelöst. Dem treten wir als dieBasis entschieden entgegen.
Schon mit dieser Argumentationskette ist keine der aktuellen „Eindämmungsverordnungen“ der Bundesländer wissenschaftlich begründbar und somit als faktisch nichtig anzusehen.
Geplant sind dennoch Sanktionen gegen Menschen, die sich den verpflichtenden Tests nicht unterwerfen wollen. Hier weisen wir als dieBasis mit Nachdruck darauf hin, dass dadurch die Freiheitsrechte des Grundgesetzes missachtet werden. Lehrer und andere Beamte erhalten dadurch faktisch Berufsverbot, Schüler werden aus der Schule ausgeschlossen und deren Recht auf Bildung wird gleichermaßen außer Kraft gesetzt. Mit dem neuen § 28 b des IfSG wird der Weg geebnet für Kontrollmaßnahmen in Wohnungen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Zwangstestungen und -impfungen, Ausgangssperren und Verbote privater Treffen. Bußgelder und sogar Freiheitsentzug bei Verstößen oder zur Durchsetzung von Quarantäne werden angedroht.
Dieser Frontalangriff der Regierung Merkel auf die parlamentarische Demokratie und das Grundgesetz ist ein beispielloser Vorgang in der deutschen Nachkriegsgeschichte, den wir als dieBasis aufs Schärfste kritisieren und zurückweisen.
Wenn die Bundesregierung weiterhin eine „verschärfte Infektionslage“ behauptet, muss sie diese nachweisen. Mit Inzidenzen durch PCR-Tests kann sie das nicht!
Jeder, der dieser Anpassung des § 28b im IfSG im Parlament zustimmt, macht sich persönlich mitschuldig an den Schäden, die weiterhin den Menschen in Deutschland entstehen, und an den Auswirkungen, die diese in Europa und in der globalisierten Wirtschaft nach sich ziehen.
Redaktion Bund dieBasis 14.04.2021