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Wie demokratisch ist die Regierung der Bundesrepublik?

Was ist passiert?
Nachdem am 06.05.2025 erstmalig seit bestehen der Bundesrepublik ein Bundeskanzler erst im zweiten Wahlgang gewählt wurde, wurde heute am 11.07.2025 erstmalig die Wahl der Vorschläge von drei neu zu besetzenden Richtern am Bundesverfassungsgerichts (dem höchsten Deutschen Gerichts) (BVerfG) abgelehnt.

Von einigen im Deutschen Bundestag vertretenden Politikern wird hier verbal eine Beschmutzung des BVerfG beklagt. Nun, aus meiner Sicht ist es ein demokratischer Prozess wenn bei einer Wahl eine Kandidatur abgelehnt wird. Wenn in Parlamenten immer nur zugestimmt wird, erkenne ich einen demokratischen Vorgang nicht mehr.

Was ist das Bundesverfassungsgericht?
Das BVerfG ist gemäß seiner Definition das „Kontroll-Organ“ der Bundesrepublik Deutschland. Auszug aus der Webseite https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Home/home_node.html

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.“

Da in der Bundesrepublik Deutschland eine Gewaltenteilung vereinbart wurde, ist das BVerfG auch ein „Kontroll-Organ“ einer jeweiligen Regierung und somit größtmöglicher Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Aus diesem Auftrag kann ich nicht erkennen, wieso die 16 Richterinnen und Richter von den Regierungsparteien vorgeschlagen und dann durch diese im Deutschen Bundestag (mit 2/3 Mehrheit) bestätigt werden. Es ist doch eindeutig, dass diese Organe (Bundesrat und Bundestag) politisch motiviert sind.

Auch der vorgeschaltete Richterwahlausschuss ist durch Politiker der Länder und des Bundestages politisch besetzt.
Siehe hierzu: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/R/richterwahl_aussch-245530
Auszug:
„Der Richterwahlausschuss besteht aus den 16 jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden.“

Welche Bedeutung hierbei eine Oppositionspartei haben kann, ist nicht ersichtlich. Mann kann aber erkennen, warum jegliche Regierungskoalition die Opposition unterhalb einer 1/3 Anzahl „halten“ möchte.

Bedeutet das nicht doch ein Diktat einer politisch motivierten Mehrheit?

Unter Basisdemokratischen Gesichtspunkten könnte es so aussehen, dass sich das BVerfG aus qualifizierten Richterinnen und Richtern, unabhängig jeglichen politischen Einflusses, konstituiert.

Schlussbemerkung:
Dieser Text entspricht der persönlichen Meinung des unten aufgeführten Verfassers.

Klaus Jaeger