HESSISCHE LANDESREGIERUNG UND UNI IN FRANKFURT IM GLEICHSCHRITT GEGEN DEN GLEICHHEITSGRUNDSATZ
2G für Uni, Universitätsklinik und Einzelhandel – Gesunde werden ausgeschlossen
In Hessen erreicht die Diskriminierung Ungeimpfter eine neue Dimension: Studenten der medizinischen Fakultät berichten, dass die 2G-Regel eingeführt wurde und ungeimpfte Studenten von Veranstaltungen und dem Besuch der Bibliothek ausgeschlossen werden. Das Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung und Menschenwürde regelt, dass kein Mensch beim Erwerb von Bildung aus irgendwelchen Gründen diskriminiert werden darf.
Auch die Uniklinik Frankfurt hat für Besucher die 2G Regel eingeführt. Das bedeutet, dass nur noch Geimpften oder Genesenen gestattet ist, ihre Angehörigen im Krankenhaus zu besuchen.
In Hessen geht die schwarz-grüne Landesregierung sogar noch einen Schritt weiter in Sachen Diskriminierung Ungeimpfter: Die neuen Corona-Regeln erlauben es Supermärkten und Lebensmittelgeschäften in Hessen nun ebenfalls eine 2G-Regel einzuführen. Damit dürfen Supermärkte Ungeimpften den Einkauf von Grundnahrungsmitteln verwehren.
Das Verhalten der hessischen Landesregierung, 2G/3G dem Einzelhandel optional zu ermöglichen und sich damit aus der Verantwortung zu ziehen, kritisieren wir vom Landesverband dieBasis Hessen als rechtswidrig und unverantwortlich! Dieses Angebot trägt weiter zur tiefen Spaltung der Gesellschaft bei und provoziert eine Impfapartheid. Es widerspricht damit dem Gleichheitsprinzip und der Verhältnismäßigkeit und damit der hessischen Verfassung.
Geimpfte und Genesene sind Gesunden und negativ getesteten Menschen gleichzustellen: Denn Geimpfte schützen nur sich selbst, nicht aber andere Menschen. Wir verweisen hierbei auf die mehrmals veränderten Einschätzungen zur Wirkungsweise der Impfstoffe durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Am 30. Juli 2021 lautete die Definition des PEI noch:
„COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus.“
Am 7. Sept. 2021:
„COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.“
Am 27. Sept. 2021:
„COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten COVID-19- Erkrankung.“
Das RKI gab dazu im Juli bekannt:
„Auch wenn Sie geimpft sind, ist es notwendig, dass Sie weiterhin die AHA+A+L-Regeln beachten und somit sich und Ihre Umgebung schützen.“
Aufklärungsmerkblatt des RKI: Stand 2. Juli 2021
Anfang Oktober 2021 hat Bundesgesundheitsminister Spahn eine Korrektur der bevölkerungsweiten Impfquote gegen die COVID-19-Erkrankung bekanntgegeben. Das RKI geht jetzt von einem Anteil von bis zu 80 % vollständig geimpfter Personen in der Erwachsenenbevölkerung aus. Damit ist eine Größenordnung erreicht, die seit langem als Maßstab für den Eintritt der Herdenimmunität als ausreichendem gesamtgesellschaftlichen Schutz gegen COVID-19 angesehen wird, zumal die Gruppe der Genesenen, also die Millionen Menschen, die selbst Antikörper gebildet haben, hier noch hinzuzurechnen ist.
Der Landesverband der Partei dieBasis Hessen fordert die Landesregierung mit allem Nachdruck auf, die rechtswidrigen und diskriminierenden Maßnahmen sofort zu beenden und zur Einhaltung des Grundgesetzes und zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.
Der Landesvorstand