Voraussetzungen sind erfüllt
Am 08.07.2021 fand ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag die erste von zwei öffentlichen Sitzungen des Bundeswahlausschusses zum Thema „Anerkennung von Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2021“ statt. Unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel berieten 8 Beisitzer und zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichtes über zunächst 44 von insgesamt 87 Vereinigungen, die bis zur Ausschlussfrist am 21. Juni 2021, 18:00 Uhr, ihre Beteiligung angezeigt hatten. Unter der Nummer 23 wurde dieBasis aufgerufen, vertreten durch Henning Hacker und Frank Roedel.
Dr. Thiel leitete ein: „Die Vorprüfung hat ergeben, dass die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige gemäß § 18 Abs. 2 erfüllt sind.“ Die Zahl der Mitglieder wurde als stark steigend referiert, Frank Roedel gab zu Protokoll, dass die Partei am gestrigen 07.07.2021 über 22.800 Mitglieder verfügte. Die Abstimmung ergab einvernehmliche Zustimmung.
Um 13:10 Uhr erging die Entscheidung. Die Basisdemokratische Partei Deutschland, Kurzbezeichnung dieBasis, wurde als Partei im Sinne des Paragrafen 18 Abs. 4 Nr. 2 Bundeswahlgesetz anerkannt, „da sie, insbesondere durch Landesverbände in allen Ländern mit zahlreichen Untergliederungen, mehr als 22.800 Mitglieder und Mitgliederinnen hat“, so der Bundeswahlleiter, außerdem an zwei Landtagswahlen in 20/21 teilgenommen und ausreichende Nachweise zur aktuellen Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt habe. „Die Kriterien der Parteieneigenschaft gemäß § 2 sind damit erfüllt“, schloss Thiel.
Die Partei dieBasis nimmt die Entscheidung mit Freude zur Kenntnis und zum Anlass, nun mit Kreativität und Engagement eine landesweite Wahlkampagne zu starten.